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NWB Seminare
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Erfolgreich durch das Steuerstreitverfahren
Verfahrensfragen, optimale Vorgehensweise, Musterformulierungen
Referenten:
Jürgen Brandt
Prof. Dr. Christoph Uhländer
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Steuerverwaltungsakte und andere Handlungen der Finanzverwaltung bedürfen zunehmend häufiger einer verfahrensrechtlichen Überprüfung. Die Durchsetzung der Rechte der Mandanten notfalls auch in einem Rechtsstreit gehört daher zu einer immer wichtiger werdenden Aufgabe des Steuerberaters.
Viele Verwaltungsakte erweisen sich bei Einleitung einer verfahrensrechtlichen Überprüfung tatsächlich als fehlerhaft. Somit ist der Weg zum Finanzgericht in vielen Fällen sinnvoll und erforderlich. Die richtige Vorbereitung eines Verfahrens bereits im Einspruchsverfahren ist dabei genauso wichtig wie die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens selbst. Viele Steuerberater scheuen allerdings den Weg vom Rechtsbehelfsverfahren zum Finanzgericht aus Sorge, prozessuale Besonderheiten zu übersehen.
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Im Seminar erhalten Sie neben der Darstellung notwendiger Grundlagen zu den einzelnen Phasen der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt gezielte Hinweise auf die jeweils taktisch sinnvolle Vorgehensweise. Ergänzt werden diese durch konkrete Formulierungsvorschläge.
Daneben bringt Sie die Darstellung aktuell wichtiger Entwicklungen zu einzelnen Themenkreisen auch auf den neuesten Stand verfahrensrechtlich zu beachtender Punkte.
Sie werden die erforderliche Sicherheit gewinnen, Fehler steuerrechtlicher Entscheidungen zu erkennen und erfolgreich vor Gericht zu rügen. So sind Sie für den Regelfall des finanzgerichtlichen Verfahrens hinreichend gerüstet, um die Interessen Ihrer Mandanten effektiv zu wahren. Gut strukturierte Arbeitsunterlagen werden Sie auch nach dem Seminar noch lange in Ihrer täglichen Beratungsarbeit unterstützen.
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I. Wichtige Rechtsänderungen im Verfahrensrecht (2008 bis 2010)
II. Der Streit mit dem Finanzamt - Typische Problemfelder:
1. Rechtsschutz im Steuerfestsetzungsverfahren (incl. §§ 179, 180 ff. AO)
2. Rechtsschutz im Korrekturverfahren, u. a.: - Ablehnung Antrag auf Änderung
- Festsetzungsverjährung
3. Rechtsschutz im Haftungsverfahren- §§ 69 ff. AO, § 191 AO, § 219 AO, § 166 AO
4. Rechtsschutz im Einspruchsverfahren, u. a.:- Ablehnung A.d.V.
- Änderung von VA im Verfahren
- Teileinspruchsentscheidung
5. Rechtsschutz in der Betriebsprüfung, u. a.:- Anfechtung von Prüfungsanordnungen
- Verwertungsverbote
6. Rechtsschutz im Erhebungsverfahren, u. a.:- Anrechnungsverfügungen
- Abrechnungsbescheide
7. Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren- Vollstreckungsaufschub
- Aufteilungsbescheid
- Pfändungsmaßnahmen
8. Rechtsschutz im Steuerstrafverfahren- Selbstanzeige
- Verhältnis Steuerstrafverfahren zum Besteuerungsverfahren
III. Aktuelle Rechtsprechung (BFH/FG)
IV. Erfolgreiche Mandantenvertretung im finanzgerichtlichen Verfahren – Workshop zur richtigen Herangehensweise an unterschiedliche Verfahrensfragen
1. „Klage wirksam einreichen und betreiben“- Formale Anforderungen an die Klageschrift
- Durchsetzung des Anspruchs auf Wiedereinsetzung in versäumte Fristen
- Inhaltliche Anforderungen an die Klageschrift
- Reaktion auf vorbereitende prozessleitende Maßnahmen des (Fristsetzungen, Zurückweisung verspäteten Vorbringens)
- Anspruch auf Aktenvorlage und Akteneinsicht
- Sachaufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts und Mitwirkungspflicht der Beteiligten
- Beweisanträge und ihre Durchsetzung, Beweisaufnahme, Beweislast
- Klageänderung, Klagerücknahme, tatsächliche Verständigung und andere Formen unstreitiger Erledigung des Verfahrens
- Mitwirkung und Wachsamkeit in der mündlichen Verhandlung
- Entscheidung über Verzicht auf mündliche Verhandlung sowie über Zustimmung zur Entscheidung durch Berichterstatter oder Einzelrichter
- Rechtsschutz gegen befangene Richter
2. „FG-Entscheidungen noch in der Instanz ändern“ - Verfahrensfortsetzung nach Rücknahme und Erledigungserklärung
- Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
- Tatbestandsberichtigung
- Urteilsergänzung
- Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid
- Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
3. „Erfolgreich Rechtsmittel gegen FG-Entscheidungen einlegen“ - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- Formale und inhaltliche Anforderungen an die Beschwerdeschrift
- Durchsetzung des Anspruchs auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
- Durchsetzung des Anspruchs auf Zulassung zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung
- Durchsetzung des Anspruchs auf Zulassung wegen Verfahrensfehlern
- Formale und inhaltliche Anforderungen an die Begründung für die zugelassene Revision
- Entscheidung über den Verzicht auf mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren
- Sonstige Beschwerdeverfahren
- Anschlussrevision und Anschlussbeschwerde
- Außerordentliche Rechtsbehelfe nach Abschluss des Verfahrens
- Wiederaufnahme gerichtlicher Verfahren
- Gegenvorstellung und außerordentliche Beschwerde
- Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
4. „Erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz beanspruchen“ - Aussetzung der Vollziehung
- Einstweilige Anordnung
- Aufhebung und Änderung von Entscheidungen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Aufhebung und Veränderung wegen veränderter Umstände
- Zulässigkeit eines Wiederholungs- und Neuantrags
- Sonstige Änderungstatbestände
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Team-Teaching
Vortrag, beratungsrelevante Praxisbeispiele, umfangreiche Seminarunterlagen, Workshop, Musterformulierungen
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Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Mitarbeiter von Steuerpraxen, Fachanwälte für Steuerrecht
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Samstag, 28. August 2010 in Frankfurt a.M.
Dauer: 9.15 Uhr; Ende gegen 17.15 Uhr Novotel Frankfurt Niederrad › Hotel-Info
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Samstag, 18. September 2010 in Stuttgart
Dauer: 9.15 Uhr; Ende gegen 17.15 Uhr Holiday Inn Stuttgart › Hotel-Info
Dauer: 9.15 Uhr; Ende gegen 17.15 Uhr
Teilnahmegebühr: € 449,- zzgl. gesetzl. USt.
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Vielen Dank, dass Sie sich für dieses Seminar interessieren. Eine Anmeldung ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da alle Termine zu diesem Thema bereits stattgefunden haben.
Da wir eine Vielzahl unserer angebotenen Seminare regelmäßig wiederholen, können Sie gerne bei Interesse die neuen Termine bei uns abfragen.
Hierzu stehen wir Ihnen gerne wahlweise unter der
Tel.-Nr. (0 23 23) 141 888 zur Verfügung
oder
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