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NWB - News zum Steuerrecht


04.03.2010



Vorratsdatenspeicherung | ELENA ebenfalls verfassungswidrig?

Das Urteil des BVerfG v. 2.3.2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).

Hiernach haben Arbeitgeber - monatlich - umfangreiche Datensätze an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Hierzu gehören sowohl die Stammdaten der Arbeitnehmer und das gezahlte Entgelt als auch persönliche Angaben wie die Fehlzeiten, etwa wegen Elternzeit oder Krankheit, oder sämtliche Details einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Demgegenüber hat das BVerfG nunmehr ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont. Eine umfangreiche Datenspeicherung „auf Vorrat“ komme nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter in Betracht. Dies sei beispielsweise bei derVerfolgung von schwerwiegenden Straftaten oder der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Menschen der Fall.

Vom Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ kann bei ELENA freilich nicht die Rede sein. Ziel des Gesetzes soll einmal mehr „der Abbau von Bürokratie“ sein. So soll, im Falle der Inanspruchnahme von Ersatzleistungen eines (ehemalig) Beschäftigten, der Arbeitgeber keine Entgeltbescheinigung „auf Papier“ mehr ausstellen müssen. Wenn jedoch stattdessen periodisch und - ohne konkreten Anlass - stetig Daten übermittelt werden, stellt sich schon die Frage nach der Erforderlichkeit der Maßnahme, da es an der behaupteten Erleichterung für den Unternehmer fehlt. Zudem lehrt die Erfahrung, dass große Datenspeicher weitere Begehrlichkeiten wecken und darüber hinaus keineswegs sicher gegen Missbrauch sind.

Der DStV hat daher bereits im Gesetzgebungsverfahren von ELENA dafür plädiert, für Arbeitgeber die Möglichkeit zu schaffen, benötigte Daten anlassbezogen elektronisch an die öffentliche Stelle zu übermitteln.

Quelle: DStV, Pressemitteilung 5/10


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