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NWB - News zum Steuerrecht


04.03.2010



Steuersünder-CD : Bund kauft Daten-CD aus Baden-Württemberg (Finanzausschuss)

Die Bundesregierung wird die zunächst den baden-württembergischen Landesbehörden angebotene CD mit den Daten von Steuersündern kaufen.

Die Bundesregierung teilte am Mittwochvormittag im Finanzausschuss mit, „dies werde ggf. unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes“ geschehen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Kauf der Steuerdaten zunächst abgelehnt. Wie die Bundesregierung im Finanzausschuss weiter erläuterte, werde das Land Baden-Württemberg dem Bund die notwendigen Angaben zum Kauf der CD zur Verfügung stellen.

Die Bundesregierung teilte weiter mit, dass den Behörden eine „Vielzahl von Daten“ zum Kauf angeboten worden sei. Diese Angebote seien von Amts wegen zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die angebotenen Daten zur Aufklärung von Steuerhinterziehungstaten geeignet seien, müsse versucht werden, sie zu kaufen. Es gebe aber auch „viele Trittbrettfahrer“, erklärte die Bundesregierung zum Wert der angebotenen Daten.
Dagegen seien auf der von Nordrhein-Westfalen gekauften Steuer-Daten-CD viele steuerlich relevante Fälle. Die möglichen Steuereinnahmen würden die Kosten für den Kauf der CD, an denen sich der Bund mit 1,25 Mio. Euro beteiligt habe, bei weitem übersteigen, berichtete die Bundesregierung. Auf Fragen der SPD-Fraktion und der Linksfraktion bezeichnete die Regierung die Mitwirkung eines betroffenen Landes als wichtig. Die Aufklärung dieser Steuerfälle erfolge jedoch im Auftrag des Bundes, der sogar ein Weisungsrecht habe. Es gebe auch eine gesetzlich festgelegte Verantwortung des Bundes, die Länder bei der Verfolgung und Aufklärung von Steuerstraftaten zu unterstützten.

Auf der Baden-Württemberg angebotenen CD könnten sich mehrere hundert bis 1.000 Steuerfälle befinden, erläuterte die Regierung weiter. Diese Menge an Daten könne ein Land allein nicht bearbeiten, sondern das solle dezentral erfolgen. Nach Angaben der Regierung konnten von der bereits früher angekauften Liechtenstein-CD, für die die Staatsanwaltschaft Bochum zuständig sei, von den insgesamt rund 800 Fällen mehrere hundert Fälle aus Kapazitätsgründen noch nicht bearbeitet werden. Auch die Daten der von Nordrhein-Westfalen gekauften CD sollten dezentral bearbeitet werden.

Die SPD-Fraktion forderte in diesem Zusammenhang, dass in diesen Fällen in den Ländern gleichermaßen vorgegangen werde. Auf Fragen der Fraktion bestätigte die Regierung, dass eine weiter Landesregierung überlege, eine Anfrage an den Bund zu stellen, damit dieser Steuerdaten ankaufe.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 062

Hinweis: Lesen Sie hierzu auch in Heft 5/2010 der IWB den spannenden Beitrag "Steuerdaten-Affäre Schweiz" von Rechtsanwältin Elke Werner!


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