Meinungsumfrage des Bundesfinanzministeriums: Straffreiheit bei Selbstanzeige? (BMF)
Das BMF führt auf seinen Internetseiten eine Meinungsumfrage durch, ob es richtig ist, dass Steuersünder nach einer Selbstanzeige mit Straffreiheit rechnen können?
Zu Auswahl stehen die folgenden Antworten:
Ja, denn die Selbstanzeige führt dazu, dass Fälle aufgeklärt werden, die sonst kaum ermittelbar sind und dass dadurch die Steuereinnahmen im Interesse aller steigen.
Nein, denn Steuerhinterziehung ist eine Straftat und der Staat darf selbst dann nicht auf seinen Strafanspruch verzichten, wenn ihm dadurch sowohl die Aufklärung vieler Steuerdelikte als auch die Einnahme der hinterzogenen Steuern unmöglich gemacht wird.
Hintergrund: Derzeit wird diskutiert, ob die bestehende Möglichkeit der Selbstanzeige ein gutes Instrument ist, um Steuerhinterziehung aufzudecken.
Hierzu Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die bestehende Regelung beibehalten werden muss. Steuerpflichtige, die sich der Steuerpflicht entzogen und dem Staat Steuergelder vorenthalten haben, können die Möglichkeit nutzen, durch eine Selbstanzeige wieder „ehrlich“ zu werden. Dahinter steckt vorrangig der Gedanke, dass in Deutschland eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden soll. Hinter diesem Interesse steht der staatliche Anspruch an der Verfolgung einer Straftat zurück. Warum? Weil so die Möglichkeit besteht, die fehlenden Steuergelder im Sinne der Allgemeinheit auch tatsächlich zu bekommen. Den Steuerbehörden wird die Aufdeckung von Sachverhalten ermöglicht, die ohne die aktive Mithilfe des Steuerpflichtigen nicht oder nur mit großem Aufwand ermittelbar wären. Was wären die Konsequenzen, wenn die Möglichkeit zur Straffreiheit durch Selbstanzeige entfallen würde? Man nähme den Finanzbehörden die Möglichkeit, dringend benötigte Steuergelder einzunehmen - und der Steuersünder bliebe unerkannt. Denn mit Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen erlöschen die weitgehenden Mitwirkungspflichten des Betroffenen im Besteuerungsverfahren. Stattdessen könnte sich der Beschuldigte auf seine strafprozessualen Auskunftsverweigerungsrechte berufen. Prinzipiell ist es zudem zu begrüßen, wenn jemand den Weg aus der Kriminalität suchen möchte und ehrlich seine Steuern entrichtet.“
Quelle: BMF online
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