Versprechen gebrochen: Dritter Nichtanwendungserlass in 111 Tagen (BdSt)
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weist darauf hin, dass die Finanzverwaltung am 15.2.2010 bereits den dritten Nichtanwendungserlass dieser Legislaturperiode veröffentlicht hat. „Damit stößt das Finanzministerium die Steuerzahler und die Finanzgerichte gleichermaßen vor den Kopf“, so Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Zwar haben auch schon die Vorgängerregierungen das Mittel der Nichtanwendungserlasse genutzt, die jetzige Regierungskoalition hatte jedoch im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, diese Praxis zurückzufahren. Die Bilanz zeigt jedoch ein anderes Bild. „In nur 111 Regierungstagen sind bereits drei Nichtanwendungserlasse ergangen. Das dürfte so noch keine Regierung geschafft haben“, sagt Däke.
Bei einem Nichtanwendungserlass handelt es sich um eine Verwaltungsanweisung des BMF an alle untergeordneten Finanzbehörden, ein Urteil auf einen anderen gleichartigen Sachverhalt nicht anzuwenden. Will sich ein Steuerzahler gegen diese Praxis wehren, muss er erneut klagen, obwohl bereits ein Urteil vorliegt. Damit werden unnötig Gerichtsverfahren provoziert, die Geld kosten. „Besonders pikant ist die Angelegenheit, weil es im Gesetz keine Regelung für diesen Urteils-TÜV durch die Finanzverwaltung gibt“, so Däke.
Hintergrund: Als nicht allgemein anwendbar hat die Finanzverwaltung das Urteil des BFH v. 29.1.2009 zur Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei angeordneter Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung (BFH-Az.: V R 67/07; BMF, Schreiben v. 1.12.2009, BStBl I 2009 S. 1609 ), das Urteil v. 27.5.2009 zur Steuerpflicht bei Leihe eines Fußballspielers (BFH-Az.: I R 86/07; BMF, Schreiben v. 7.1.2010, BStBl I 2010 S. 44 ) und das Urteil des BFH v. 25.6.2009 zum Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlusten (BFH-Az.: IX R 42/08; BMF, Schreiben v. 15.2.2010) erklärt.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Pressemitteilung v. 23.2.2010
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