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Gutachtendienst

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NWB Gutachtendienst

Schwierige Rechtsfragen sicher, schnell und kostengünstig lösen.

Immer wieder stellen sich im Beratungsalltag Rechtsfragen, die Sie als Steuerberater fordern. Die meisten dieser Rechtsfragen können Sie ohne Schwierigkeiten selbst lösen – entweder kennen Sie die Antwort schon oder eine kurze Literaturrecherche bzw. ein Fachgespräch im Kollegenkreis führen Sie auf den richtigen Weg.

Es gibt aber auch Fälle, die Spezialwissen erfordern, das Sie sich erst zeitaufwendig erarbeiten müssten. Auch gibt es Situationen, in denen Sie auf einem Ihnen bestens vertrauten Rechtsgebiet zu einem bestimmten Problem keinen Lösungsansatz finden – vielleicht, weil der Terminstress Sie blockiert oder Sie einfach keine Zeit haben, denn in einer anderen Sache verlangt ein A-Mandant Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.

Sie können sich dann gleichwohl an dieser Rechtsfrage "festbeißen" – oder Sie wählen eine effiziente Lösung und wenden sich mit Ihrem Problem an den NWB Gutachtendienst.


Leistungen

Auf Ihre schriftliche Anfrage folgt ein Anruf vom NWB Gutachtendienst (telefonische Erstwürdigung). Sie entscheiden während dieses Gesprächs, ob Sie ein schriftliches Gutachten wünschen.

  • Ihre schriftliche Anfrage
  • telefonische Erstwürdigung
  • gegebenenfalls Erstellung eines schriftlichen Gutachtens

Ablauf

1. Sie übermitteln Ihre Anfrage an uns:
Online-Anfrage Fax-Anfrage

2. Parallel zur Eingangsbestätigung (nur bei Online-Anfragen) wird Ihre Anfrage dann direkt per E-Mail an einen auf Ihre Anfrage spezialisierten Gutachter weitergeleitet, der sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzt.

3. Der Gutachter, ein Spezialist in dem von Ihnen ausgewählten Rechtsgebiet, versucht sodann im Rahmen einer telefonischen Erstwürdigung, die Rechtsfrage mit Ihnen zu klären. Denn nicht jedes Problem erfordert ein schriftliches Gutachten – oft reichen mündliche Erläuterungen zur Rechtslage aus, um Ihnen zu helfen.

4. Ergibt sich im Rahmen der telefonischen Erstwürdigung die Notwendigkeit, ein schriftliches Gutachten zu erstatten, vereinbaren Sie mit dem Gutachter einen verbindlichen Abgabetermin und ein Honorar für die Gutachtenerstellung. Wichtiger Hinweis: Wird ein schriftliches Gutachten erstellt, fällt selbstverständlich kein Pauschalhonorar für eine telefonische Erstwürdigung an.

5. Der Gutachter schickt Ihnen sodann per E-Mail oder Fax ein schriftliches Angebot für die Gutachtenerstellung, das Sie – ebenfalls per E-Mail oder Fax – kurz schriftlich bestätigen.

6. Zum vereinbarten Abgabetermin übersendet der Gutachter Ihnen dann das schriftliche Gutachten.

Online-Anfrage Fax-Anfrage

Preise

Telefonische Erstwürdigung nur 90,- €:

Nutzen Sie nur die telefonische Erstwürdigung und vereinbaren kein schriftliches Gutachten, zahlen Sie lediglich ein Pauschalhonorar in Höhe von 90,- € (zzgl. USt) für diese Dienstleistung.


Schriftliches Gutachten ab 280,- € (Preise zzgl. USt):

Der Preis für ein schriftliches Gutachten richtet sich nach dem Umfang der Anfrage und nach der Schwierigkeit des Rechtsproblems.


Beispiele und Muster

Hier haben wir umfangreiche Beispiele für Sie zusammengestellt: Von der telefonischen Erstwürdigung bis zu Muster-Gutachten verschiedener Schwierigkeitsstufen.

Beispiele und Mustergutachten


Weitere Informationen

Leistungsgrundsätze

Gutachterteam

Falls Fragen offen sind, wenden Sie sich bitte an unsere Telefon-Hotline, die Sie montags bis donnerstags von 8.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 16.30 Uhr unter dieser Rufnummer erreichen:
Telefon-Hotline: 02323.141900

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