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Gemeindefinanzreformgesetz und Änderung des Einkommen- und Umsatzsteuergesetzes

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Hier finden Sie eine Übersicht der Reformfelder, die wir aktuell für Sie beobachten.


Status Quo

Aktueller Stand und Kurzinformation

  • 04.11.2011: Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • 16.12.2011: 1. Durchgang im Bundesrat
  • 19.01.2011: 1. Lesung im Bundestag
  • 08.02.2012: Sitzung Finanzausschuss
  • 08.03.2012: Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu
  • 30.03.2012: Bundesrat stimmt dem Gesetz zu
  • 11.05.2012: Gemeindefinanzreformgesetz im BGBl I S. 1030 verkündet
Der eigentliche Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes sah eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung hat jedoch weitere steuerrechtliche Änderungen an das Gesetz angehängt. Aus diesem Grund wurde das Gesetz im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens umbenannt in "Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften".

Weitere steuerrechtliche Änderungen:

Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Software: Die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten und deren Zubehör sowie von System- und Anwendungssoftware wird für Arbeitnehmer steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 45 EStG). Die Neuregelung ist erstmals auf Vorteile anzuwenden, die in einem nach dem 31.12.1999 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12.1999 zugewendet werden (§ 52 Abs. 4g EStG). Die Steuerfreiheit greift insofern auch für die Vergangenheit, sofern Steuerbescheide noch geändert werden können. Der Finanzausschuss beschloss am 29.2.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung.

Beschränkung des steuerfreien Bezugs von Auslandsdividenden: § 50d EStG ist um einen Abs. 11 erweitert worden. Der Wortlaut lautet dabei wie folgt: „Sind Dividenden beim Zahlungsempfänger nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wird die Freistellung ungeachtet des Abkommens nur insoweit gewährt, als die Dividenden nach deutschem Steuerrecht nicht einer anderen Person zuzurechnen sind. Soweit die Dividenden nach deutschem Steuerrecht einer anderen Person zuzurechnen sind, werden sie bei dieser Person freigestellt, wenn sie bei ihr als Zahlungsempfänger nach Maßgabe des Abkommens freigestellt würden." Notwendig sei die gesetzliche Regelung, da die Freistellung der Dividenden aus Schachtelbeteiligungen durch entsprechende Gestaltungen vielfach gezielt eingesetzt werden, damit natürliche Personen Dividenden ohne Teileinkünftebesteuerung steuerfrei vereinnahmen können. Die Neuregelung gilt rückwirkend für Zahlungen nach dem 31.12.2011.

Umsatzsteuersatz auf Pferde: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde wird mit Wirkung zum 1.7.2012 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Steuersatz erhoben (Streichung der Nr. 1 Buchst. a der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des UStG). Nach Angaben der Bundesregierung ist die Gesetzesänderung notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Steuersatzes für Pferde vor dem EuGH Klage erhoben und Recht bekommen hatte (s. EuGH, Urteil v. 12.5.2011 - Rs. C-453/09).

Hinweis: Der Vorschlag des Bundesrates auf Wiedereinführung des bis zum 31.12.2011 befristeten ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Fahrgastschifffahrt (s. BT-Drucks. 17/8320), wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Sie verweist darauf, dass es für Personenbeförderungen mit Schiffen im genehmigten Linienverkehr und im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde oder bei Beförderungen von nicht mehr als 50 Kilometern auch nach Auslaufen dieser Übergangsregelung beim ermäßigten Steuersatz bleibe. Für die anderen Fälle habe der Gesetzgeber entschieden, dass mit dem Auslaufen der Übergangsregelung die Regelbesteuerung eintrete. Die Branche habe Zeit genug gehabt, sich darauf einzustellen.





News

Nachrichten zum Gemeindefinanzreformgesetz

29.02.2012: Arbeitgeber soll Smartphones und Software steuerfrei überlassen dürfen

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