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Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.

Hier finden Sie eine Übersicht der Reformfelder, die wir aktuell für Sie beobachten.


Status Quo

Aktueller Stand und Kurzinformation

  • 10.08.2011: BMF veröffentlicht Referentenentwurf
  • 25.11.2011: Zustimmung des Bundesrates
  • 06.12.2011: Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen im BGBl I S. 2416 verkündet
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wird der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergebene notwendige Verordnungsbedarf umgesetzt. Betroffen sind insbesondere folgende Regelungsbereiche der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (kurz: UStDV):

  • Ausfuhrlieferungen: Anpassung der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1.7.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 ZK-DVO).
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Anpassung der Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§§ 17a bis 17c UStDV). Sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen soll der liefernde Unternehmer den Nachweis über das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet zukünftig zum einen - wie bisher - durch das Rechnungsdoppel und zum anderen durch eine Bestätigung des Abnehmers führen, dass der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (sog. Gelangensbestätigung). Diese Bestätigung würde den bisherigen Verbringensnachweis (§ 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV), die bisherige Empfangsbestätigung (§ 17a Abs. 2 Nr. 3 UStDV) und den bisherigen handelsüblichen Beleg ersetzen, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt (§ 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV). Den Unternehmern soll zur Erleichterung in einer Verwaltungsanweisung ein Muster einer Gelangensbestätigung zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Vergleichbare Änderungen im Bereich der Ausfuhren und der innergemeinschaftlichen Lieferungen waren bereits im Jahr 2010 in Gestalt des Referentenentwurfs für eine Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen zum 1.1.2011 geplant gewesen. Diese waren jedoch in der letztlich verabschiedeten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 17.11.2010 nicht mehr enthalten. Insofern handelt es sich jetzt offensichtlich um den zweiten Anlauf des BMF in diesem Bereich.

  • Erleichterungen bei der Aufteilung von Vorsteuern: Anpassung der Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG beim An-und Verkauf von in- und ausländischen Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften, § 43 Nr. 3 UStDV.
  • Vorsteuerberichtigung: § 44 Abs. 3 UStDV wird aufgehoben. Unter Beachtung der Bagatellgrenzen des § 44 Abs. 1 und 2 UStDV soll zukünftig die Berichtigung nach § 15a UStG im Rahmen der Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum durchzuführen sein, in dem sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse geändert haben. Übersteigt der Betrag, um den der Vorsteuerabzug bei einem Wirtschaftsgut für das Kalenderjahr nach § 15a UStG zu berichtigten ist, 6 000 Euro, ist der Berichtigungsbetrag bereits in der Voranmeldung anzugeben (§ 44 Abs. 4 UStDV).
Inkrafttreten: Die Änderungen der UStDV sollen zum 1.1.2012 in Kraft treten.

News

Nachrichten zur Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

25.11.2011: Umsatzsteuer: Neue Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
06.09.2011 Steuer-Ermittlungs-Verordnung: Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMF (DStV)

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Materialien

Beiträge und Downloads

 Referentenentwurf des BMF
 BR-Drucks. 628/11 v. 13.10.2011


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