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Steuerliche Förderung der Wohngebäudesanierung

NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.

Hier finden Sie eine Übersicht der Reformfelder, die wir aktuell für Sie beobachten.


Status Quo

Aktueller Stand und Kurzinformation

  • 01.02.2013: Bundesrat stimmt Vermittlungsergebnis ebenfalls zu
  • 17.01.2013: Bundestag stimmt Vermittlungsergebnis v. 12.12.2012 zu
  • 12.12.2012: Vermittlung zur Gebäudesanierung ist beendet
  • 21.11.2012: Vermittlungsausschuss vertagt
  • 27.06.2012: Beratungen erneut vertragt
  • 13.06.2012: Vermittlungsausschuss vertagt Beratungen auf den 27.06.2012
  • 08.02.2012: 3. Sitzung des Vermittlungsausschusses vertagt
  • 14.12.2011: 2. Sitzung Vermittlungsausschuss (ohne Ergebnis)
  • 22.11.2011: 1. Sitzung Vermittlungsausschuss (ohne Ergebnis)
  • 08.07.2011: Bundesrat verweigert Zustimmung
  • 30.06.2011: Bundestag beschließt Gesetzentwurf
  • 09.06.2011: Erste Beratung im Bundestag
  • 06.06.2011: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist beendet. Bund und Länder einigten sich am 12.12.2012 darauf, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war.

Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Mio. Euro jährlich aufzulegen. Der Vermittlungsausschuss beschloss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass sogenannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun. Das Gesetz erhält wegen der umfangreichen inhaltlichen Streichungen den neuen Titel Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Der Gesetzentwurf sah ursprünglich eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen vor. Die Förderung sollte sich auf Wohngebäude beziehen. Die Aufwendungen sollten im Falle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben (§ 7e EStG-E) werden können. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, sollten die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen (§ 10k EStG-E) können.

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