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Steueraspekte des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP

NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.

Hier finden Sie eine Übersicht der Reformfelder, die wir aktuell für Sie beobachten.


Status Quo

Aktueller Stand und Kurzinformation

  • 24.10.2009 CDU, CSU und FDP stellen den Entwurf für den gemeinsamen Koalitionsvertrag vor
  • 26.10.2009 Die Parteivorsitzenden unterzeichnen den Koalitionsvertrag
Am 24.10.2009 wurde in Berlin der Entwurf für den gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Schon für das Jahr 2010 sind hiernach Steuersenkungen vorgesehen, die insbesondere Familien und Unternehmen entlasten sollen. Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages stehen jedoch sämtliche Vorhaben unter einem sog. Finanzierungsvorbehalt.

Die steuerpolitischen Pläne der Koalition im Einzelnen:

Als Sofortprogramm, das mit Wirkung ab 1.1.2010 greifen soll, werden folgende Maßnahmen genannt: Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.008 € und des Kindergelds um je 20 €; Entschärfung der „Mantelkaufregelung“ in § 8c KStG durch Perpetuierung der neuen Sanierungsklausel; Wiedereinführung einer Verlustabzugsmöglichkeit nach Umstrukturierungen und Zulassung des Verlustvortrags in Höhe der stillen Reserven; Verbesserungen bei der Zinsschranke nach § 4h EStG durch dauerhafte Freigrenze von 3 Mio. €, rückwirkende Einführung eines EBITDA-Vortrags und Verbesserung der Escape-Klausel; Entschärfung der Neuregelung zur Funktionsverlagerung; Verminderung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für Immobilienmieten auf 50 %; Einführung einer Konzernklausel für die GrESt.; Wiedereinführung der GWG-Grenze von 410 € als optionale Alternative zur Poolabschreibung; begünstigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Beherbergungsleistungen.

Erbschaftsteuer: Als Sofortprogramm sollen vorab
- die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 % gesenkt und
- die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestaltet werden.

Die Koalition strebt des Weiteren an, die Zeiträume zu verkürzen, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen sollen abgesenkt und es soll in Gespräche mit den Ländern eingetreten werden, um zu prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann.

Möglichst ab 1.1.2011: Soll der Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umgebaut werden. Die Zahl und der Verlauf der Stufen soll noch entwickelt werden.

Als weitere Steuervereinfachung ohne Festlegung des Datums sind u.a. aufgeführt: Wiedereinführung des Abzug privater Steuerberatungskosten; Neukonzept für Abzug der Aufwendungen für Familien und Kinder im Haushalt; Neuordnung der Abzugsfähigkeit der Ausbildungskosten; offenbar Abzugsbesteuerung bei den Renten; Einführung von Pauschalen für Pflegeheimkosten und Neuregelung der Jahreswagenrabatt-Besteuerung (offenbar aber verbunden mit verschärfter Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge). Des Weiteren soll die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden; noch in dieser Legislaturperiode soll allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden und die Koalition möchte dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird.

Als „mittelfristige Ziele“ für die Unternehmensbesteuerung werden genannt: Neuregelung der Verlustverrechnung; grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen und Einführung eines Gruppenbesteuerungssystems anstelle der Organschaft; Prüfung einer Abschaffung der GewSt.; etwaige Einführung der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung auf Leistungserbringer- und Empfängerseite.

News

Nachrichten zu den Steueraspekten des Koalitionsvertrages

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10.11.2009: Geplante Steuervereinfachungen bei der Rentenbesteuerung (BMF)
09.11.2009: Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf zu
05.11.2009: Steuerverfahren vereinfachen: Zeitnahe Betriebsprüfung ermöglichen (FDP)
05.11.2009: Gewerbesteuer: Kommunalfinanzen ohne Denkverbote prüfen (CDU/CSU)

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